9.2 | Ziel des Jagd- und Wildtiermanagements

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Die Ziele des JWMG (§ 2 JWMG) sind

  • die Erhaltung und Weiterentwicklung der Jagd als naturnahe und nachhaltige Nutzungsform,
  • die Erhaltung und Entwicklung gesunder, stabiler heimischer Wildtierpopulationen u. a. zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
  • der Schutz von im Bestand bedrohten Wildtierarten, Stärkung ihrer Population, Erhaltung und Verbesserung ihrer Lebensräume; Stärkung der biologischen Vielfalt.

Die Zielerreichung erfolgt durch Wildtiermanagement, Jagd und Hege. Diese Begriffe werden im Gesetz definiert und gegeneinander abgegrenzt (§ 5 JWMG).