Die Ziele des JWMG (§ 2 JWMG) sind
- die Erhaltung und Weiterentwicklung der Jagd als naturnahe und nachhaltige Nutzungsform,
- die Erhaltung und Entwicklung gesunder, stabiler heimischer Wildtierpopulationen u. a. zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
- der Schutz von im Bestand bedrohten Wildtierarten, Stärkung ihrer Population, Erhaltung und Verbesserung ihrer Lebensräume; Stärkung der biologischen Vielfalt.
Die Zielerreichung erfolgt durch Wildtiermanagement, Jagd und Hege. Diese Begriffe werden im Gesetz definiert und gegeneinander abgegrenzt (§ 5 JWMG).