4.1 | Forstverwaltung

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Die Landesforstverwaltung (LFV) übt die hoheitliche Aufsicht über alle Waldbesitzarten aus und ist zuständig für die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes in Baden-Württemberg. Im Auftrag der Waldbesitzenden tritt sie auch als Dienstleisterin für die Bewirtschaftung des Waldes auf.

Die LFV ist dreigliedrig aufgebaut:

  • Oberste Forstbehörde – Abteilung 5 beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
  • Höhere Forstbehörde – Abteilung 8 beim Regierungspräsidium Freiburg (zuständig für alle vier Regierungsbezirke)
  • Untere Forstbehörde – angesiedelt beim jeweiligen Stadt- und Landkreis.

Für die Bewirtschaftung des Staatswaldes ist seit dem 01.01.2020 Forst Baden-Württemberg (ForstBW), ein Anstalt des öffentlichen Rechts, verantwortlich. Forst BW hat eine eigene Verwaltungsstruktur aufgebaut.

Weitere Informationen

Landesforstverwaltung

ForstBW