Autor: H. Wieland
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Anhang IV | Adressen
in AnhangBehörden Regierungspräsidien Für naturschutzrelevante Themen ist in allen Regierungspräsidien die Abteilung 5 zuständig, wichtig sind insbesondere die Referate Untere Naturschutzbehörden Sie sind bei den Stadt- und Landkreisen angesiedelt. Die Kontaktdaten der UNB können über die Webseiten der Stadt-und Landkreise abgerufen werden. Anerkannten Naturschutzvereinigungen in BW
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Anhang III | Begehungsbericht und Naturschutzmeldung
in AnhangEine Begehungsbericht sowie das Formular einer Naturschutzmeldung stehen im Bereich Download zur Verfügung.
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Anhang II | Weiterführende Informationen (Auswahl)
in AnhangFür den Natur- und Artenschutz, für Schutzgebiete, einzelne Arten, Konzepte und Hintergründe gibt es umfangreiche Informationen in gedruckter Form oder auf entsprechenden Internetseiten von Behörden, Organisationen und Verbänden (siehe Anhang IV und unten). Die Online-Ausgabe des Taschenbuch Naturschutz enthält zahlreiche Verlinkungen zu (gezielten) Informationen im Internet in den einzelnen Kapiteln. LNV-Infobrief Regelmäßige Naturschutzinformationen für BW…
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Anhang Ic | Liste geschützter Arten und Lebensräume – Lebensräume
in AnhangIm Folgenden werden die 53 in Baden-Württemberg vorkommendenLebensraumtypen von europaweiter Bedeutung aufgezählt. Sie sind durch Anhang I der FFH-Richtlinie geschützt und zu einem großen Teil als Bestandteile von FFH-Gebieten ausgewiesen. Fett gedruckt sind die prioritären Lebensräume. Für sie gelten strengere Schutzvorgaben. LUBW Auf der Homepage der LUBW gibt es ausführliche Steckbriefe zu den Lebensraumtypen (Natur-und…
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Anhang Ib | Liste geschützter Arten und Lebensräume – Pflanzen
in AnhangDie Zusammenstellung der besonders geschützten Pflanzen enthält im Wesentlichen nur Arten, die in Baden-Württemberg heimisch sind und mit denen im Freiland zu rechnen ist. In der Regel gilt der Schutz nur für wildwachsende Populationen, nicht für in Kultur vermehrte Exemplare. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind die Arten nach der BArtSchV besonders geschützt. Erklärung der Abkürzungen…
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Anhang Ia | Liste geschützter Arten und Lebensräume – Tiere
in AnhangDem verstärkten Schutzbedürfnis der wildlebenden Tiere tragen die BArtSchV, die EG-ArtenschutzVO, die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie Rechnung. Die folgende Zusammenstellung beschränkt sich auf die im süddeutschen Raum wichtigsten besonders und streng geschützten Arten. Weitere Informationen zu einzelnen Arten und Artengruppen enthält Kap. 5.4. Zur Bedeutung der „Roten Listen“ siehe Kap. 5.2. Einige Arten (z. B.…
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10.5 | Fischereiaufsicht
in 10 FischereiDie Fischereibehörde bestellt staatliche Fischereiaufseher. Sie kann außerdem ehrenamtliche Fischereiaufseher bestellen (§ 50 FischG). Auch Fischereiberechtigte können ggf. Fischerei- und Erlaubnisschein kontrollieren.
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10.4 | Schutzbestimmungen
in 10 Fischerei10.4.1 Schutzbestimmungen für Fische Nach § 38 FischG ist der Fischfang verboten Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit zwei Angelgeräten fischen. Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden.In Fischwegen (z. B. Fischtreppen) sowie in einem Umkreis von30 m, im Rhein von 50 m ober- und unterhalb der Ein- und Ausgänge ist der Fischfang verboten (§ 7…
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10.3 | Ausübung des Fischereirechts
in 10 FischereiDas Fischereirecht darf nach den anerkannten fischereirechtlichen Grundsätzen nur so ausgeübt werden, dass die im und am Wasser lebende Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensstätten nicht mehr als notwendig beeinträchtigt wird (§ 13 FischG). Verboten ist das sogenannte Catch & Release. Wenn Anglern nachgewiesen werden kann, dass sie den Fisch zwar fangen, aber…
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10.2 | Fischereischein und Erlaubnisschein
in 10 FischereiWer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und bei sich führen. Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die den Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen oder in Fällen, in denen die Fischereibehörde Ausnahmen zugelassen hat (§ 31 FischG). Personen, die das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können einen Jugendfischereischein…