Anhang Ib | Liste geschützter Arten und Lebensräume – Pflanzen

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Die Zusammenstellung der besonders geschützten Pflanzen enthält im Wesentlichen nur Arten, die in Baden-Württemberg heimisch sind und mit denen im Freiland zu rechnen ist. In der Regel gilt der Schutz nur für wildwachsende Populationen, nicht für in Kultur vermehrte Exemplare. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind die Arten nach der BArtSchV besonders geschützt.

Erklärung der Abkürzungen und Zeichen

FFH IIArt des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Für diese Arten müssen Schutzgebiete (FFH-Gebiete) eingerichtet werden
FFH IVArt des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Diese Arten stehenauch außerhalb von FFH-Gebieten unter dem Schutz der FFH-Richtlinie
AVAArt des Anhangs A der EG Artenschutzverordnung
(EG 338/97)
fettsteht für streng geschützte Arten
aAalle Arten (weltweit)
aeAalle europäischen Arten
ahAalle heimischen Arten
nhPnur heimische Populationen
nwPnur wildlebende Populationen
spp.alle Arten der angegebenen systematischen Einheit
ssp.Unterart

Folgende Arten dürfen in geringen Mengen für den eigenen Bedarf entnommen werden. Das Sammeln für Handelszwecke ist jedoch verboten:

Datenbank des BfN zu den wildwachsenden Farn- und Blütenpflanzen in Deutschland

mit Angaben zu Gefährdung, Schutzstatus, ökologischen Zeigerwerten usw.

www.floraweb.de

Weitere Links zu Datenbanken siehe Anhang Ia – Tiere.