Die Zusammenstellung der besonders geschützten Pflanzen enthält im Wesentlichen nur Arten, die in Baden-Württemberg heimisch sind und mit denen im Freiland zu rechnen ist. In der Regel gilt der Schutz nur für wildwachsende Populationen, nicht für in Kultur vermehrte Exemplare. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind die Arten nach der BArtSchV besonders geschützt.
Erklärung der Abkürzungen und Zeichen
FFH II | Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Für diese Arten müssen Schutzgebiete (FFH-Gebiete) eingerichtet werden |
FFH IV | Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Diese Arten stehenauch außerhalb von FFH-Gebieten unter dem Schutz der FFH-Richtlinie |
AVA | Art des Anhangs A der EG Artenschutzverordnung (EG 338/97) |
fett | steht für streng geschützte Arten |
aA | alle Arten (weltweit) |
aeA | alle europäischen Arten |
ahA | alle heimischen Arten |
nhP | nur heimische Populationen |
nwP | nur wildlebende Populationen |
spp. | alle Arten der angegebenen systematischen Einheit |
ssp. | Unterart |
Folgende Arten dürfen in geringen Mengen für den eigenen Bedarf entnommen werden. Das Sammeln für Handelszwecke ist jedoch verboten:
Datenbank des BfN zu den wildwachsenden Farn- und Blütenpflanzen in Deutschland
mit Angaben zu Gefährdung, Schutzstatus, ökologischen Zeigerwerten usw.
Weitere Links zu Datenbanken siehe Anhang Ia – Tiere.