Dem verstärkten Schutzbedürfnis der wildlebenden Tiere tragen die BArtSchV, die EG-ArtenschutzVO, die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie Rechnung. Die folgende Zusammenstellung beschränkt sich auf die im süddeutschen Raum wichtigsten besonders und streng geschützten Arten. Weitere Informationen zu einzelnen Arten und Artengruppen enthält Kap. 5.4. Zur Bedeutung der „Roten Listen“ siehe Kap. 5.2.
Einige Arten (z. B. Rebhuhn, Luchs, bestimmte Fische) unterliegen neben dem Artenschutzrecht auch dem Jagd- oder Fischereirecht (siehe Kap. 9 und 10). Für sie gelten neben den artenschutzrechtlichen Bestimmungen auch jagd- bzw. fischereirechtliche Regelungen.
In nachfolgender Liste kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich einige wenige Gattungs- oder Artnamen in den letzten Jahren verändert haben.
Erklärung der Abkürzungen und Zeichen:
Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind die Arten nach der BArtSchV geschützt.
FFH II | Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Für diese Arten müssen Schutzgebiete (FFH-Gebiete) eingerichtet werden |
FFH IV | Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Diese Arten stehenauch außerhalb von FFH-Gebieten unter dem Schutz der FFH-Richtlinie |
VSR | Art des Anhangs 1 der Vogelschutz-Richtlinie |
AVA | Art des Anhangs A der EG Artenschutzverordnung (EG 338/97) |
fett | steht für streng geschützte Arten |
aeA | alle europäischen Arten |
ahA | alle heimischen Arten |
nhP | nur heimische Populationen |
spp. | alle Arten der angegebenen systematischen Einheit |
Viele der geschützten und hier aufgelisteten Tierarten sind in den Grundlagenwerken zum Artenschutz (als Bestandteile des Artenschutzprogrammes Baden-Württembergs) in Bildern dargestellt und umfangreich beschrieben.
Informationen zu den geschützten Arten enthalten u. a.
die Internetseite des BfN www.bfn.de,
das „Wissenschaftliche Informationssystem zum internationalen Artenschutz“ www.wisia.de
und die Internetseite der LUBW www.lubw.baden-wuerttemberg.de,
Stichwort „Arten der FFH-Richtlinie“. Dort sind auch Angaben zum Erhaltungszustand der FFH-Arten zu finden. der FFH-Arten in Baden-Württemberg zu finden.
Artenschutzdatenbank des BfN
mit ausführlichen Informationen u. a. zu den besonders und streng geschützten Arten.
Die Artensuchmaschine
bietet Daten aus den bundesweiten Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands: Rote-Liste-Kategorie, Bestandssituation und Bestandsentwicklung sowie ergänzende Informationen.
FFH-Richtlinie
Auflistung der Arten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtline) und ihres Vorkommens in Baden-Württemberg auf der LUBW-Website
www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/fauna-flora-habitat-richtlinie