5.2 | Grundlagen für den Artenschutz

Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA, englisch CITES) von 1973. Es wird durch die EG-Verordnung über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (EG-VO 338/97- EG-ArtSchVO) und die EG-VO 865/2006 mit Durchführungsbestimmungen umgesetzt. Weitere europarechtliche Grundlagen des Artenschutzes sind die FFH-Richtlinie und die EU-Vogelschutzrichtlinie.

Weitere Informationen

CITES

EG-VO 338/97

EG-VO 865/2006

FFH-RL

Vogelschutz-RL

Die artenschutzrechtlichen Vorgaben aus dem EU-Recht sind im BNatSchG und in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) berücksichtigt. Dort wurde der Artenschutz für das gesamte Bundesgebiet einheitlich geregelt. Die Bundesländer dürfen an diesen Vorgaben nichts ändern. Das baden-württembergische NatSchG enthält zum Artenschutzrecht Verfahrenshinweise zur Umsetzung von Regelungen des BNatSchG. In § 21 Abs. 1-4 NatSchG finden sich auch weitergehende Regelungen zum Schutz von Insekten und anderer nachtaktiver Tiere.

Besonders geschützte, streng geschützte und nach EU-Recht ge-schützte Arten (siehe Kap. 5.3) sind in den Anlagen bzw. Anhängender betreffenden europarechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften (EG-ArtSchVO, FFH- und Vogelschutzrichtlinie, BArtSchV) gelistet. Eine Zusammenstellung der wichtigsten im süddeutschen Raum vorkommenden besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten enthalten die Anhänge Ia und Ib dieses Buches.

Verstöße gegen den allgemeinen und besonderen Artenschutz werden über Bußgeldvorschriften sowie Strafvorschriften geahndet (§§ 69, 71, 71a BNatSchG, 329 StGB).

BArtSchVO

Ein wichtiges Instrument im Artenschutz sind die sogenannten Roten Listen mit Verzeichnissen gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten. Die Roten Listen sind wissenschaftliche Fachgutachten über den Gefährdungsstatus von Arten und spielen z. B. bei der Beurteilung von Eingriffsplanungen, insbesondere bei der Bewertung von Flächen, in die eingegriffen werden soll, eine Rolle. Sie haben allerdings keinen rechtsverbindlichen Status.

Rote Listen für BW

Dieses Taschenbuch beschränkt sich auf einen ersten Überblick über das sehr komplexe Artenschutzrecht. Umfassende Informationen über die Rechtslage enthalten das BNatSchG, die BArtSchV, die
EG-ArtSchVO, die EG-VO 885/2006, die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie. Weitere Informationen bieten u. a. das
Bundesamt für Naturschutz (BfN) www.bfn.de und das „Wissenschaftliche Informationssystem zum internationalen Artenschutz“ www.wisia.de.