Entsprechend ihrer Nutzungsfähigkeit und ihres Hege- und Schutzbedarfs teilt das JWMG die dem Gesetz unterstellten Wildtiere in drei Managementstufen ein (§§ 5 und 7 JWMG, Artenliste: Anlage zu § 7 Abs. 1 und 3):
Nutzungsmanagement
Arten, die aufgrund ihrer Bestandsgröße nachhaltig bejagt werden können oder deren Ausbreitung im Land nicht erwünscht ist (Neozoen) oder deren Bejagung zum Schutz anderer Rechtsgüter (z. B. Land- und Forstwirtschaft) oder bestimmter Tierarten geeignet und erforderlich ist:
- Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Muffelwild, Gamswild, Schwarzwild, Fuchs, Dachs, Steinmarder, Hermelin, Wildkaninchen, Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria, Blässhuhn, Höckerschwan, Reiherente, Stockente, Tafelente, Ringeltaube, Türkentaube, Rabenkrähe, Elster, Kanadagans, Nilgans.
Entwicklungsmanagement
Arten, die nicht in allen in BW geeigneten Lebensräumen für eine nachhaltige jagdliche Nutzung ausreichende Bestände aufweisen, Arten, deren Bestände in BW allgemein und anhaltend stark zurückgehen und deren Bestandssituation nicht hinreichend geklärt ist sowie Arten, die einer besonderen Hege und Beobachtung bedürfen. Die Bejagung der Arten aus dem Entwicklungsmanagement ist zulässig, kann aber regional geregelt werden (z. B. durch räumliche und/oder zeitliche Einschränkungen):
- Feldhase, Baummarder, Iltis, Fasan, Graugans, Rostgans, Krickente, Pfeifente, Schnatterente, Waldschnepfe.
Schutzmanagement
Arten, deren Bestände in BW gefährdet sind, die aufgrund ihrer natürlichen Lebensweise in BW nur in geringen Beständen vorkommen oder zu den streng geschützten Arten nach dem BNatSchG zählen bzw. dem Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie unterliegen. Jagdrechtsinhaber und Jagdausübungsberechtigte (JAB) sollen durch Monitoring, Hegemaßnahmen u. a. zum Schutz dieser Arten beitragen. Arten des Schutzmanagements haben keine Jagdzeit, sie sind ganzjährig geschont:
- Luchs, Wildkatze, Auerhuhn, Haselhuhn, Habicht, Wanderfalke, Rebhuhn, Hohltaube, Kormoran, übrige Enten (Unterfamilie Anatinae) ohne Säger (Gattung Mergus) und alle übrigen Gänse (Gattungen Anser und Branta).
Ausschließlich dem Naturschutzrecht unterstehen die in BW vorkommenden Wildtierarten Wolf, Goldschakal, Biber und Kolkrabe.
Die Zuordnung zu den Managementstufen wird alle drei Jahre auf Grund der Ergebnisse eines Wildtierberichts (vgl. Kap. 9.9) überprüft und ggf. geändert.