Bei den unteren Jagdbehörden der Landkreise gibt es mit den Wildtierbeauftragten Personen zur fachkundigen Beratung und Unterstützung im Umgang mit Wildtieren und in Fragen des Wildtiermanagements (§ 61 JWMG). Zu ihren Aufgaben gehören u. a.
- Information, Beratung und Unterstützung von öffentlichen Stellen und Privatpersonen und der Öffentlichkeit beim Umgang mit Wildtieren,
- Aufstellung, Umsetzung, Koordinierung und Betreuung abgestimmter Konzepte, v. a. im Bereich der Bejagung,
- Unterstützung und Koordinierung von Maßnahmen im Bereich des Wildtiermonitorings.