Die Jagd in Baden-Württemberg wird durch das Jagd- und Wildtier-managementgesetz (JWMG) mit der dazugehörenden Durchführungsverordnung (DVO JWMG) geregelt. Das JWMG betrifft nicht nur die Jagdausübung, sondern umfasst den Umgang mit den dem Gesetz unterstellten Wildtierpopulationen unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, ökologischer, ökonomischer und tierschutzrechtlicher Belange. Das JWMG betrifft deshalb nicht nur Jägerinnen und Jäger.
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