Bei der Erholung in der freien Landschaft und im Wald sind stets die Bestimmungen des Artenschutzrechts zu beachten (Kap. 5 „Artenschutz“), sowie die Regelungen für Schutzgebiete bzw. in Schutzgebieten die konkrete Schutzgebietsverodnung (Kap. 3 „Schutzgebiete“)!
In der folgenden Übersichtstabelle sind die für
Freizeitaktivitäten in Feld und Wald sowie am und auf dem
Wasser wichtigsten Regelungen kompakt zusammengefasst.
Weitere Infomationen
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KampfhundeverordnungFlugmodelle, Dohnen
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