8.3 | Regelungen zur Erholung in der freien Landschaft und im Wald

Bei der Erholung in der freien Landschaft und im Wald sind stets die Bestimmungen des Artenschutzrechts zu beachten (Kap. 5 „Artenschutz“), sowie die Regelungen für Schutzgebiete bzw. in Schutzgebieten die konkrete Schutzgebietsverodnung (Kap. 3 „Schutzgebiete“)!

In der folgenden Übersichtstabelle sind die für
Freizeitaktivitäten in Feld und Wald sowie am und auf dem
Wasser wichtigsten Regelungen kompakt zusammengefasst.

Weitere Infomationen

Radfahren
ADFC

Klettern
Alpenverein BW

Organisierte Veranstaltungen
LFV, ForstBW

Spaziergehen mit Hunden
Kampfhundeverordnung

Flugmodelle, Dohnen
RP Stuttgart, Drohnen und Flugmodelle