4.3 | Konzept der Naturnahen Waldwirtschaft

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In den rund 3.250 km² Staatswald in Baden-Württemberg (23,6 % der Gesamtwaldfläche) orientiert sich die Waldbewirtschaftung am „Konzept Naturnahe Waldwirtschaft“. Es definiert den Aufbau, die Pflege und die Erhaltung naturnaher, standortgerechter und stabiler Wälder als zentrale Aufgaben der Forstwirtschaft.

Die Grundsätze der Naturnahen Waldwirtschaft sind für zwei
wichtige Bereiche präzisiert worden:

  • für den Waldbau mit der „Richtlinie landesweiter Waldentwicklungstypen“(WET) und
  • für den Naturschutz im Wald mit der „Gesamtkonzeption Waldnaturschutz ForstBW“.

Beide Vorgaben gelten im Staatswald verbindlich und dienen den Privat- und Kommunalwaldbesitzern als Orientierung.

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Naturnahe Waldwirtschaft

Wald in BW, Waldstrategie, Wald im Klimawandel

4.3.1 | Richtlinie landesweiter Waldentwicklungstypen (WET)

Diese Richtlinie setzt die allgemeinen Grundsätze naturnaher
Waldwirtschaft in konkrete Behandlungsprogramme um.
Damit verfolgt der Landesbetrieb ForstBW einen integrativen Ansatz (siehe auch Kap. 3), d. h. Naturschutz spielt nicht nur in Schutzgebieten, sondern bei der gesamten Waldbewirtschaftung eine Rolle. Aspekte des Arten- und Biotopschutzes, der Erhalt von Alt- und Totholz sowie von FFH-Lebensraumtypen sind in das waldbauliche Handeln integriert. Die WET-Richtlinie ist für den Staatswald verbindlich; für die kommunalen und größeren Privatwaldbesitzer soll sie Orientierung geben.

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WET

4.3.2 | Gesamtkonzeption Waldnaturschutz

Die Konzeption von 2014 legt Grundsätze des Waldnaturschutzes und insgesamt zehn Ziele fest, die im Staatswald verbindlich umgesetzt werden sollen. Dazu gehören u. a.

  • der Erhalt der regionaltypischen, naturnahen Waldgesellschaften. Wichtige Grundlage hierfür ist die WET (s. o.). Der Anteil von Gastbaumarten wie Douglasie und Roteiche darf 20 % nicht überschreiten,
  • die Ausweisung von 10 % der Waldfläche für den Prozessschutz durch Bannwälder, die Kernzonen im Nationalpark Schwarzwald und in den Biosphärengebieten sowie durch Waldrefugien und Habitatbaumgruppen nach dem Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg (AuT),
  • ein Zielartenmanagement für 120 ausgewählte Arten, die Waldgesellschaften in Baden-Württemberg repräsentieren.

Die Gesamtkonzeption wurde in den Jahren 2020/21 evaluiert und wird derzeit fortgeschrieben und – für den Gesamtwald – weiterentwickelt.

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Gesamtkonzeption Waldnaturschutz

4.3.3 | Artenschutz im Wald

Auf das Artenschutzrecht ist das „Alt- und Totholzkonzept“ (AuT) zurückzuführen. Von ihm profitieren Arten, die auf Altholz, Totholz und Habitatbäume angewiesen sind. Für andere geschützte Arten sind weitere Maßnahmen erforderlich, z. B. im Rahmen des „Maßnahmenplan Auerhuhn“, des Vorsorgekonzepts für die Gelbbauchunke oder des Artenschutzprogramms (ASP) der LUBW.

Das AuT umfasst folgende Elemente, die vernetzt über den Wald verteilt ausgewiesen werden:

  • „Waldrefugien“ sind auf Dauer eingerichtete 1-3 ha großeGebiete, die dauerhaft aus der Nutzung genommen werden.
  • „Habitatbaumgruppen“ bestehen aus rund 15 Bäumen, die ihrer natürlichen Entwicklung bis zum Zerfall überlassen werden.
  • Einzelne Bäume mit Großhöhlen, Großhorsten oder Fort- pflanzungsstätten von Arten mit geringem Aktionsradius (z. B. Eremit, Heldbock).

Die Randbäume der Habitatbaumgruppen und die Habitatbäume werden mit einer umlaufenden Wellenlinie farbig markiert und finden sich bevorzugt abseits der Waldwege.

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Alt-und Totholzkonzept