9.10 | Generalwildwegeplan

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Die oberste Jagdbehörde (beim MLR) erstellt alle 10 Jahre einen Generalwildwegeplan. Er benennt die Korridore in BW, die für die Vernetzung von Wildtierlebensräumen im Land und mit den angrenzenden Ländern notwendig sind. Er zeigt Barrieren, aber auch Maßnahmen auf, welche die Vernetzung der Lebensräume fördern können. Der Inhalt des Plans ist von öffentlichen Stellen als Informations-, Planungs- und Abwägungsgrundlage bei raumbedeutsamen Planungen zu berücksichtigen (§ 10 NatSchG, § 46 JWMG).

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Generalwildwegeplan