1.1 | Rechtssetzungen der Europäischen Union

EU-Richtlinien: Rechtsakte, in denen von EU-Ländern zu erreichende Ziele festgelegt werden. Die einzelnen Länder müssen eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieser Ziele erlassen (z. B. Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen/Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie).

EU-Verordnungen: Rechtsakte, die in allen EU-Ländern ohne gesonderte nationale Vorschriften gelten (z.B. Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 (4) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen).